Von den Glücks-Spitzen

Zuchtbedingungen

Wie wir Spitze züchten
Zuchtbedingungen in der Erhaltungszucht Deutscher Spitz (EZS)

 

1. Nutzung des bestehenden Genpools

Die Verpaarung zwischen den verschiedenen Varietäten Kleinspitz-Mittelspitz-Großspitz-Wolfsspitz ist freigegeben (soweit aufgrund der Größenverhältnisse eine natürliche Paarung stattfindet). Es handelt sich um eine einzige Hunderasse mit den gleichen Rassemerkmalen, die lediglich in den 1960er Jahren willkürlich in verschiedene Größenvarietäten unterteilt wurde. Durch diese damals vereinspolitisch motivierte Unterteilung wurde die Gesamtpopulation der Deutschen Spitze zersplittert in mehrere Unterpopulationen, die fortan getrennt voneinander gezüchtet wurden.

Die Tiere innerhalb dieser Unterpopulationen sind mittlerweile in teilweise erschreckendem Maße miteinander verwandt. Die züchterische Zukunft im Hinblick auf die Erbgesundheit der Hunde kann nur darin liegen, den vorhandenen Genpool der verschiedenen Rassevarietäten wieder zusammenzuführen, also Varietäten übergreifend zu verpaaren.

Mit dem Ziel der Wiederherstellung genetischer Vielfalt im Hinblick auf die Gesunderhaltung der Rasse, verpaaren wir deshalb gezielt Kleinspitze mit Mittelspitzen und Großspitze mit Mittelspitzen und Wolfsspitzen.

 

Spitze aller Farben sowie Ihre Verpaarung untereinander sind bei uns zugelassen. Spitze gab es schon immer in zahlreichen verschiedenen Farben. Im Zuge der oben genannten Zuchtbeschränkungen wurden auch Vorschriften erfunden, dass es insbesondere den Deutschen Großspitz ausschließlich in weiß, schwarz und schokobraun geben dürfe – und weiß und schwarz/braun auch nur noch farbgleich verpaart werden durften. Alle andersfarbigen Großspitze – es hatte mal cremefarbene, orangene, hellbraune, wolfsfarbene und Schecken gegeben – wurden damals willkürlich von der Zucht ausgeschlossen.

Da die Farbgene noch immer in der Population vorhanden sind und jedes einzelne Tier für die Erhaltung des Genpools wichtig ist, schließen wir kein Tier aufgrund seiner Farbvererbung von der Zucht aus.

Lediglich mit Trägern des Merle-Gens wollen und dürfen wir nicht züchten, da das Merle-Gen ein Schadgen ist, dass bei homozygotem Vorkommen schwere embryonale Schäden verursacht. Die Verpaarung zweier Merle-Träger erfüllt deshalb den Tatbestand der Qualzucht nach §11b des deutschen Tierschutzgesetzes.

     2. Erweiterung des bestehenden Genpools

Der bestehende Genpool soll durch überwachte Auszuchtprogramme mit klar definierten Voraussetzungen und Regeln erweitert werden.

Auszucht bedeutet, Tiere einer anderen Rasse in die Population einzukreuzen. Dies war früher allenthalben üblich, als es vorrangig um die Eignung der Hunde für die ihnen zugedachten Aufgaben ging, und nicht etwa nur um ihr Aussehen.

Mit dem Aufkommen der Hobbyhaltung und des Ausstellungswesens ab ca. anno 1900 wurden alle Rassehunde gelistet und es wurde vereinspolitisch verfügt, dass registrierte Rassehunde nur noch mit ebenfalls registrierten Hunden der gleichen Rasse verpaart werden dürften. Dies schränkt seither alle Rassepopulationen stark ein, die Verwandtschaftsgrade der Tiere einer jeden Rasse stiegen zwangsläufig immer weiter an.

Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt im Hinblick auf die Gesunderhaltung der Rassen sollten daher gezielt auch immer wieder einzelne Hunde anderer Rassen eingekreuzt werden – natürlich unter fachkundiger Beurteilung der Nachkommen und deren Verwendung zur weiteren Zucht.

Jede Verpaarung mit anderen Rassen für ein Auszuchtprogramm prüfen wir vorab im Einzelfall, überwachen sie sorgsam und beurteilen die Zuchtergebnisse hinsichtlich der weiteren Eignung zur Rückzucht zum Deutschen Spitz.

 

Wir haben diese Doppelstrategie gewählt, weil zu beobachten ist, dass mit abnehmender genetischer Varianz (zunehmender Verwandtschaft) Erscheinungen von Inzuchtdepression wie Allergien, Unverträglichkeiten, geringere Lebenserwartung, vermehrte Krankheitsraten, verminderte Fruchtbarkeit, etc. immer häufiger auftreten.

Unsere Verpaarungen hingegen sollen möglichst geringe Inzucht-Koeffizienten (IK) und Ahnenverluste (AV) aufweisen. Verpaarungen ab einem IK von 5% sind für uns undenkbar.